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Familieforschung Demleitner

"Wörtliche" Abschrift der Urkunde U378 ist alt U 305 : Stadtarchiv Weiden

Wir Philipus Ludwig von Gottes Gnaden Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Graf zu Veldenz und Sponheim. bekennen für uns und unser Erben und tun kund männiglich, wenn wir von fürstlichen angeborenen. Tugenden und Miltigkeiten geneigt und begierlich sind, unseren Zugehörigen und besonders denjenigen, die sich für ander der Ehrbarkeit, guter Sitten und Tugenden befleissen, auch gegen uns in, Untertänigkeit und getreuen Diensten gutwillig erzeigen und sich solches .furehin zu tun erbieten, gnädigen guten Willen, und Zuneigung mitzuteilen.

Und wir nun von userem Bürger und des Rats auch Zöllner und Umgelter zu Schwandorf und lieben und getreuen Niclausen Demleutner untertänig ersucht und gebeten worden, ihn mit einem Kleinod und Wappen gnädiglich zu versehen. Das wir demnach solch ziemlich Bitte und die vorzüglichen ehrbaren und guten Ursachen angesehen.

Und haben darauf mit wohlbedachtem Mut, Rat und rechtem Wissen, auch in Kraft und Vermögen des Haus und Fürstentums, desgleichen unser Vorfahren der Fürsten von Bayern guter löblicher alter lang hergebrachten Gewohnheit und Gebrauch den vorgedachten, Niclasen Demleutner auch all seine jetzt lebenden und künftigen ehelichen Leibeserben und derselben ehelich Erbeserben für und für mit diesen hernach angezeigten Kleinod und Wappen gnädiglich begnadet, versehen und begabet und denen dieselben gegeben.

Nämlich ein Schild, so in der Mitte nach der Breite abgeteilt und der obere Teil desselben von weisser, der untere Teil aber von blauer Farbe ist, auch zumittels des Schildes ein Rosen, deren oberer Teil von blauer Farbe im weissen Feld und der untere halbe Teil von weisser Farbe im blauen Feld, durch welche Rose ein Pfeil gehet und der obere Teil desselben in das weisse Feld gegen der rechten Hand und der untere Teil des Pfeiles in das blaue Feld zur linken Hand reicht.Fürte und ob dem Schild einen Stechhelm mit ausgeworfener weisser und blauer Helmdecken geziert.

Und wir nun von userem Bürger und des Rats auch Zöllner und Umgelter zu Schwandorf und lieben und getreuen Niclausen Demleutner untertänig ersucht und gebeten worden, ihn mit einem Kleinod und Wappen gnädiglich zu versehen. Das wir demnach solch ziemlich Bitte und die vorzüglichen ehrbaren und guten Ursachen angesehen.


Und haben darauf mit wohlbedachtem Mut, Rat und rechtem Wissen, auch in Kraft und Vermögen des Haus und Fürstentums, desgleichen unser Vorfahren der Fürsten von Bayern guter löblicher alter lang hergebrachten Gewohnheit und Gebrauch den vorgedachten, Niclasen Demleutner auch all seine jetzt lebenden und künftigen ehelichen Leibeserben und derselben ehelich Erbeserben für und für mit diesen hernach angezeigten Kleinod und Wappen gnädiglich begnadet, versehen und begabet und denen dieselben gegeben.

Nämlich ein Schild, so in der Mitte nach der Breite abgeteilt und der obere Teil desselben von weisser, der untere Teil aber von blauer Farbe ist, auch zumittels des Schildes ein Rosen, deren oberer Teil von blauer Farbe im weissen Feld und der untere halbe Teil von weisser Farbe im blauen Feld, durch welche Rose ein Pfeil gehet und der obere Teil desselben in das weisse Feld gegen der rechten Hand und der untere Teil des Pfeiles in das blaue Feld zur linken Hand reicht.
Fürter und ob dem Schild einen Stechhelm mit ausgeworfener weisser und blauer Helmdecken geziert.

Endlich auf dem Helm zwei hinter einander stehende aufgetane Flügel, so der Breite nach in der Mitte abgeteilt und der obere Teil derselben von weisser und der untere Teil von blauer Farbe, auch in solchen Flügeln wiederum eine mit Farben abgeteilte Rose samt einem dadurch gehenden Pfeil allermassen wie in dem Schild und das ganze Wappen in diesem Brief mit Farbe ausgestrichen zu sehen ist.

Versehn, begaben und begnaden auch damit wissentlich in Kraft dies Briefs, also dass nun fürehin der benannte Niclaus Demleutner und all seine ehelichen Leibeserben und derselben ehelichen Erbeserben für und für solch Wappen und Kleinod führen und das nun fürbas in allen Geschäften, Aufschlägen, Begräbnissen, Gezelten, Stürmen, Streiten und allen anderen ehrbaren und redlichen Sachen als sich zu solchen frommen redlichen Leuten wohl zusteht an allen Enden und Gerichten nach ihrer Notdurft ewiglich haben und geniessen sollen.

Wir aus männiglich geistlich oder weltlich und jedlich in Sonderheit ersuchend und bittend, wie sich dann....und mit den unseren schaffen den mehrbemelten Niclausen Demleutner, auch all seine ehelichen Leibeserben und derselben Erbeserben wie vorsteht bei dieser unser Versehung, Begabung und Begnadigung geruhiglich bleiben und sie derselben geniessen und gebrauchen.

Ihnen auch daran keinerlei Irrung noch Verhinderung zu tun, sondern sie dabei getreulich handhaben. Das wollen wir zur Billigkeit um euchallen..verdinen und erkennen. So tun auch die unseren dir an unsere ernstliche Meinung. Doch sollen diese Wappen und Kleinod andern, die vielleicht dergleichen vor redlich herbracht hätten, an denselben ihrem Wappen und Rechten unvergrifflich und unschädlich sein.

Und deszu wahren Urkund haben wir unser Fürstlich Insigl an diesen Brief gehangen.
Der geben ist zu Neuburg an der Donau am Tag Nicolai den sechsten Monatstag Decenbris. Nach Christi unseres lieben Herrn und Seligmachers Geburt
Eintausend fünfhundert und im drei und achtzigsten Jahre.

Weiter Quelle: Heimaterzähler 1969 (Heimatbeilage "Schwandorfer Tagblatt" ).


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